Arbeitsrecht (Arbeitgeberseite)

Das Arbeitsrecht in Deutschland beinhaltet in seiner Gesamtheit diejenigen Rechtsregeln, die sich mit der abhängigen und folglich unselbständigen Arbeit befassen. Erfasst werden davon Arbeitskräfte, die in Organisationen oder Institutionen fremdbestimmt und weisungsgebunden ihre Arbeit verrichten. Es wird thematisch zwischen dem individuellen und dem kollektiven Arbeitsrecht unterschieden.

Das Individualarbeitsrecht betrifft das rechtliche Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, wohingegen das Kollektivarbeitsrecht den juristischen Kontext zwischen den Arbeitgeberverbänden beziehungsweise dem einzelnen Arbeitgeber und den Interessenvertretungen der Arbeitnehmer (zum Beispiel Betriebsräten oder Gewerkschaften) betrachtet.

Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts setzen sich aus vielen verschiedenen Einzelgesetzen zusammen. Ein einheitliches Arbeitsgesetz existiert nicht. Einschlägig sind primär zivilrechtliche Bestimmungen (zum Beispiel die §§ 611 ff. BGB) und eine Vielzahl arbeitsrechtlich geprägter Gesetze (beispielsweise das Tarifvertragsgesetz – TVG, das Kündigungsschutzgesetz – KSchG, das Arbeitszeitgesetz – ArbZG und das Betriebsverfassungsgesetz – BetrVG).

Infolge des Fehlens einer einheitlichen Kodifikation ist das Arbeitsrecht in Deutschland somit zu weiten Teilen dem sogenannten Richterrecht unterworfen. Dies bedeutet, dass zu einem nicht unerheblichen Teil dem einzelnen Richter ein großer Gestaltungsspielraum bezüglich der Urteilsfindung zugebilligt wird. Auf eine professionelle anwaltliche Vertretung unserer Kanzlei sollten Sie als Arbeitgeber deshalb nicht verzichten, gilt doch im Arbeitsrecht das sogenannte Günstigkeitsprinzip, nach dem die Judikative sich richtet. Dieser Rechtsgrundsatz besagt, dass ein Sachverhalt bei dem Zusammentreffen verschiedener Normen stets zu Gunsten des Arbeitnehmers auszulegen ist. So kann beispielsweise Arbeit übertariflich aber nicht unter Tarif entlohnt werden (vergleiche § 4 Abs. 3 Halbsatz 2 TVG).

Ebenso ist es für Sie als Arbeitgeber unabdingbar, juristisch einwandfreie Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern abzuschließen. Hierbei kann Ihnen nur ein kenntnisreicher Jurist hilfreich sein. Nicht zuletzt müssen Sie bedenken, dass die verschiedenen Arbeitnehmervereinigungen meist über ein recht großes Potential bezüglich der Möglichkeiten diverser Mechanismen verfügen, um die Interessen der Arbeitnehmerseite bestmöglich durchzusetzen. Denn rein quantitativ betrachtet ist die Arbeitnehmerseite stets Ihrer Arbeitgeberseite gegenüber stark im Vorteil; vor Gericht sollte allerdings die Qualität der Argumente entscheiden.